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   FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05   

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https://dejure.org/2007,28873
FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05 (https://dejure.org/2007,28873)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.05.2007 - 8 K 10055/05 (https://dejure.org/2007,28873)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 8 K 10055/05 (https://dejure.org/2007,28873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EStG § 6 Abs. 3; EStG § 6 Abs. 5 Satz 3; EStG § 16 Abs. 1; EStG § 16 Abs. 3
    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in BV des Mitunternehmers - Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnrealisierung bei Grundstücksübertragung aus BV der Mitunternehmerschaft in BV des Mitunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mitunternehmerschaft; Mitunternehmer; Gewinnrealisierung; Grundstücksübertragung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Es muss den Angaben des Steuerpflichtigen nicht mit Misstrauen begegnen, sondern kann regelmäßig von deren Richtigkeit ausgehen ( BFH Urteil vom 14.12.1994, XI R 80/92 , BStBl II 1995, 293 m.w.N.).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn er den steuerlich relevanten Sachverhalt in seiner Steuererklärung nicht vollständig und deutlich dem Finanzamt zur Prüfung unterbreitet hat (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1994, XI R 80/92 , a.a.O.) und z.B. die zur Beurteilung des Sachverhaltes erforderlichen Unterlagen nicht beigefügt hat.

    In diesem Fall stehen die Grundsätze von Treu und Glauben einer Änderung nur dann entgegen, wenn der Pflichtverstoß des Finanzamtes deutlich überwiegt (z.B. BFH" Urteile vom 15.10.1993, III R 74/92 , BFH/NV 1994, 315; vom 14.12.1994, XI R 80/92 , a.a.O.; Beschluss vom 24.3.2004, X B 110/03 , BFH/NV 2004, 1070).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Zudem erkenne der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung an (z.B. Urteil vom 20.1.2005, IV R 14/03 ,BStBl II 2005, 395), dass es sich im Rahmen der Betriebsaufspaltung bei Veräußerung von verpachteten Grundstücken um Teilbetriebsveräußerungen handele.

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BFH vom 20.1.2005 ( IV R 14/03 , a.a.O.) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Es reicht nicht aus, dass die übertragenen Wirtschaftsgüter beim Erwerber eine ausreichende Grundlage für einen Gewerbebetrieb bilden (vgl. Beschluss des BFH vom 18.10.1999, GrS 2/98 , BStBl II 2000, 123; Urteil vom 13.2.1996, VIII R 39/92 , BStBl II 1996, 409; vom 24.4.1969, IV R 202/68 , BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 13.02.1996 - VIII R 39/92

    Keine Begünstigung nach §§ 16, 34 EStG bei Veräußerung eines Teilbetriebs ohne

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Es reicht nicht aus, dass die übertragenen Wirtschaftsgüter beim Erwerber eine ausreichende Grundlage für einen Gewerbebetrieb bilden (vgl. Beschluss des BFH vom 18.10.1999, GrS 2/98 , BStBl II 2000, 123; Urteil vom 13.2.1996, VIII R 39/92 , BStBl II 1996, 409; vom 24.4.1969, IV R 202/68 , BStBl II 1969, 397).
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Auch die von der Klägerin zitierte Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 28.9.1995, IV R 39/94 , BStBl II 1196, 276) führt zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) darf ein Steuerbescheid bzw. Feststellungsbescheid dann nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn der Finanzbehörde die tatsächlich erst später bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Amtsermittlungspflicht im Sinne des § 88 AO nicht verborgen geblieben wäre (vgl. Urteile des BFH vom 13.11.1985, II R 208/82 , BStBl II 1986, 241; vom 18.8.2005, IV R 9/04 , BStBl II 2006, 581).
  • BFH, 18.08.2005 - IV R 9/04

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns und Zeitpunkt einer Betriebsaufgabe bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) darf ein Steuerbescheid bzw. Feststellungsbescheid dann nicht zu Ungunsten des Steuerpflichtigen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert werden, wenn der Finanzbehörde die tatsächlich erst später bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung ihrer Amtsermittlungspflicht im Sinne des § 88 AO nicht verborgen geblieben wäre (vgl. Urteile des BFH vom 13.11.1985, II R 208/82 , BStBl II 1986, 241; vom 18.8.2005, IV R 9/04 , BStBl II 2006, 581).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Eine gewerbliche Vermietungs- oder Verpachtungstätigkeit ist erst dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, die der Tätigkeit als Ganzes das Gepräge einer selbstständigen, nachhaltigen von Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr geben, hinter der die eigentliche Gebrauchsüberlassung des Gegenstandes in den Hintergrund tritt (vgl. Urteil des BFH vom 2.5.2000, IX R 71/96 , BStBl II 2000, 467).
  • BFH, 16.06.2004 - X R 56/01

    Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO; keine Änderungssperre bei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Denn eine Berufung auf nach Treu und Glauben vorwerfbare Unkenntnis oder auf eine Verletzung der Amtsermittlungspflichten ist regelmäßig dann ausgeschlossen, wenn der Steuerpflichtige seinerseits hinsichtlich der betreffenden Tatsache seiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist (st. Rechtsprechung des BFH, z.B. Urteil vom 13.11.1985, II R 108/82, vom 18.8.2005, IR R 9/04, a.a.O; vom 16.6.2004, X R 56/01 , BFH/NV 2004, 974).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 244/83

    Auskunftsverlangen - Finanzamt - Anfechtungsklage - Außenprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.05.2007 - 8 K 10055/05
    Es handelte sich um eine Einzelermittlungsmaßnahme im Sinne der §§ 88 ff. AO (vgl. zur Abgrenzung Urteil des BFH vom 5.4.1984, IV R 244/83 , BStBl II 1984, 790).
  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

  • BFH, 15.10.1993 - III R 74/92

    Renten als anrechenbare Einkünfte bzw. Bezüge im Sinn des Einkommensteuergesetzes

  • BFH, 24.03.2004 - X B 110/03

    Verletzung der Mitwirkungspflicht - Eintragungen im amtlichen Vordruck an

  • FG Niedersachsen, 22.01.2002 - 13 K 123/98

    Verwertbarkeit von in Kenntnis einer fehlenden Prüfungsananordnung außerhalb des

  • BFH, 29.02.1984 - II R 108/82
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